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RATGEBER · BARRIEREFREIHEITSGESETZ

BARRIEREFREI SEIT 28.06.2025.

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Wer online an Verbraucher verkauft oder verbindliche Buchungen ermöglicht, kann betroffen sein; für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gilt eine wichtige Ausnahme. Dieser Ratgeber erklärt die Anforderungen in Klartext.

Wen das Gesetz trifft

Das BaFG setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt Barrierefreiheit für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern: Webshops, Online-Buchungen, Terminvereinbarung mit Abschluss. Reine Firmen-Visitenkarten ohne Bestell- oder Buchungsfunktion sind in der Regel nicht erfasst, die Grenze ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Die wichtigste Ausnahme

Für Dienstleistungen gilt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG und den damit verbundenen Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat. Entscheidend sind diese Unternehmensmerkmale, nicht die Größe der Auftraggeber. Wer wächst, sollte die Kriterien neu prüfen. Unabhängig von der Pflicht ist es bei einer neuen Website meist günstiger, Zugänglichkeit von Anfang an einzuplanen.

Was verlangt wird

  • Technischer Maßstab ist die europäische Norm, praktisch: WCAG 2.1 Stufe AA. Kontraste, Tastaturbedienung, Beschriftungen, verständliche Formulare.
  • Barrierefreiheitsinformationen in den AGB oder einem ähnlichen Dokument, die beschreiben, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
  • Kein Bestandsschutz: Erfasste Websites mussten ab dem 28.06.2025 konform sein, nur ältere Dienstleistungsverträge haben Übergangsfristen.

Was bei Verstößen droht

Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Bei schweren Verstößen sieht § 36 BaFG grundsätzlich Geldstrafen bis 80.000 Euro vor; für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen liegt der Höchstbetrag in diesen Fällen bei 50.000 Euro. Für andere Pflichtverletzungen gelten niedrigere Höchstbeträge. Welche Regel im Einzelfall greift, sollte rechtlich geprüft werden.

Was ein Betrieb jetzt konkret tun sollte

  • Betroffenheit klären: Verkaufe oder buche ich online an Private? Bin ich Kleinstunternehmen?
  • Prüfen lassen: Die häufigsten Barrieren sind messbar, von Kontrast bis Formular-Beschriftung.
  • Die wichtigsten Barrieren beheben und die Erklärung veröffentlichen.
  • Bei jedem neuen Web-Projekt Barrierefreiheit gleich mitbestellen, nachrüsten ist teurer.

Primärquellen

Häufige Fragen

Ich habe nur eine Info-Website mit Kontaktformular. Bin ich betroffen?

Wahrscheinlich nicht, ein bloßes Kontaktformular ist noch kein elektronischer Geschäftsabschluss. Die Grenze ist aber nicht höchstgerichtlich geklärt, im Zweifel kurz prüfen lassen.

Ich bin Einzelunternehmer. Gilt die Ausnahme automatisch?

Nicht allein wegen der Rechtsform. Für die Dienstleistungs-Ausnahme musst du weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme haben. Ob deine Website Teil einer vom BaFG erfassten Dienstleistung ist, hängt zusätzlich von ihrer Funktion ab.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Plugin?

Nein. Overlays reparieren die Struktur nicht und stehen international in der Kritik. Verlangt ist echte Zugänglichkeit im Aufbau der Seite.

Was kostet die Umsetzung?

Für typische KMU-Websites ist das gut eingrenzbar: Prüfung, Behebung der wichtigsten Barrieren und Barrierefreiheitsinformationen biete ich als klar abgegrenztes Paket ab 1.900 € netto an.

Dieser Ratgeber erklärt den Rechtsrahmen aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie dein Betrieb konkret betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Rechtsberatung. Stand der Angaben: August 2026.

BaFG-Fit: prüfen, beheben, erklären.

Das Festpreis-Paket ab 1.900 € netto prüft deine Betroffenheit und behebt die wichtigsten Barrieren. Die Barrierefreiheitserklärung ist enthalten.

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