RATGEBER
WEBSITE-PFLICHTEN2026.
Zwei Gesetze mit Datum, zwei Dauerpflichten: Hier steht in Klartext, was für geschäftliche Websites in Österreich gerade gilt, wen es betrifft und was zu tun ist. Ohne Juristendeutsch, mit Stand Juli 2026.
Barrierefreiheit (BaFG)
GILT SEIT 28.06.2025
Wen es betrifft: Shops und Online-Buchung für Private, außer Kleinstunternehmen
Website nach WCAG 2.1 AA zugänglich machen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Es gibt keinen Bestandsschutz für alte Websites.
KI-Kennzeichnung (EU-KI-Verordnung)
AB 02.08.2026
Wen es betrifft: Jeder Betrieb, der Chatbots oder bestimmte KI-Inhalte einsetzt
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder realer Personen und bestimmte KI-Texte sind offenzulegen.
Toter Streitbeilegungs-Link
SEIT 20.07.2025
Wen es betrifft: Jede Website mit altem OS-Plattform-Link in Impressum oder AGB
Die EU-Streitbeilegungs-Plattform wurde abgeschaltet. Der früher verpflichtende Link führt ins Leere und gehört entfernt.
Impressum, Datenschutz, Cookies
LAUFEND
Wen es betrifft: Jede geschäftliche Website in Österreich
Vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, die die echten Verarbeitungen abbildet, und ein Cookie-Banner mit gleichwertigem Ablehnen-Knopf.
Dieser Ratgeber erklärt den Rechtsrahmen aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie dein Betrieb konkret betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Rechtsberatung. Stand der Angaben: Juli 2026.
Unsicher, was davon dich betrifft?
Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deinen Auftritt durch und du weißt danach, welche Pflichten für deinen Betrieb relevant sind und welche nicht.