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RATGEBER

WEBSITE-PFLICHTEN2026.

Zwei Gesetze mit Datum, zwei Dauerpflichten: Hier steht in Klartext, was für geschäftliche Websites in Österreich gerade gilt, wen es betrifft und was zu tun ist. Ohne Juristendeutsch, mit Stand Juli 2026.

Barrierefreiheit (BaFG)

GILT SEIT 28.06.2025

Wen es betrifft: Shops und Online-Buchung für Private, außer Kleinstunternehmen

Website nach WCAG 2.1 AA zugänglich machen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Es gibt keinen Bestandsschutz für alte Websites.

KI-Kennzeichnung (EU-KI-Verordnung)

AB 02.08.2026

Wen es betrifft: Jeder Betrieb, der Chatbots oder bestimmte KI-Inhalte einsetzt

Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder realer Personen und bestimmte KI-Texte sind offenzulegen.

Toter Streitbeilegungs-Link

SEIT 20.07.2025

Wen es betrifft: Jede Website mit altem OS-Plattform-Link in Impressum oder AGB

Die EU-Streitbeilegungs-Plattform wurde abgeschaltet. Der früher verpflichtende Link führt ins Leere und gehört entfernt.

Impressum, Datenschutz, Cookies

LAUFEND

Wen es betrifft: Jede geschäftliche Website in Österreich

Vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, die die echten Verarbeitungen abbildet, und ein Cookie-Banner mit gleichwertigem Ablehnen-Knopf.

Dieser Ratgeber erklärt den Rechtsrahmen aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie dein Betrieb konkret betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Rechtsberatung. Stand der Angaben: Juli 2026.

Unsicher, was davon dich betrifft?

Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir deinen Auftritt durch und du weißt danach, welche Pflichten für deinen Betrieb relevant sind und welche nicht.

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