Rechtliches
Barrierefreiheit
Diese Website soll mit Tastatur, Screenreader und gängigen Hilfsmitteln gut nutzbar sein. Wenn etwas noch nicht passt, bessern wir nach und freuen uns über einen kurzen Hinweis.
Stand der Umsetzung
Wir gestalten diese Website freiwillig zugänglich. Eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Barrierefreiheitsgesetz besteht für unser reines B2B-Angebot als Kleinstunternehmen nicht.
Wir bemühen uns, die Website mit Screenreadern, Tastatur und vergleichbaren Hilfsmitteln nutzbar zu halten, und orientieren uns dabei an den Empfehlungen der WCAG 2.1 (Ziel Niveau AA), ohne eine vollständige Konformität zu behaupten.
Die Seite befindet sich in aktiver Weiterentwicklung. Nicht jeder Bereich ist in jedem Detail bereits vollständig geprüft.
Bereits umgesetzt
- Sprachangabe im Dokument und ein Skip-Link zum Hauptinhalt.
- Landmark-Hauptinhalt mit fester Anker-ID für Tastatur und Hilfstechnologien.
- Sichtbare Fokuszustände für zentrale interaktive Elemente.
- Reduzierte Bewegung respektiert prefers-reduced-motion an zentralen Animationen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Hindernisse feststellen oder Informationen in einer zugänglicheren Form benötigen, schreiben Sie bitte an die unten genannte E-Mail-Adresse. Hinweise werden geprüft und angemessen beantwortet.
Einordnung
Da wir diese Website freiwillig zugänglich gestalten und keine gesetzliche Pflicht nach dem Barrierefreiheitsgesetz besteht, ist auch kein gesetzliches Schlichtungsverfahren eröffnet. Wir klären Anliegen direkt und unkompliziert über die unten genannte Adresse.