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RATGEBER · EU-KI-VERORDNUNG

KI-KENNZEICHNUNGAB 02.08.2026.

Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer einen Chatbot auf der Website hat oder KI-Inhalte veröffentlicht, muss dann bestimmte Dinge kennzeichnen. Hier steht, was das konkret heißt und was nicht.

Was ab 2. August 2026 gilt

Die EU-KI-Verordnung gilt gestuft. Seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten und Betriebe müssen dafür sorgen, dass ihre Leute KI kompetent einsetzen (Artikel 4). Ab dem 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 dazu, und die betreffen ganz normale Firmen-Websites:

  • Chatbots müssen sich spätestens bei der ersten Interaktion klar als KI zu erkennen geben, sichtbar im Chat-Fenster, nicht versteckt in den AGB.
  • Täuschend echte KI-Bilder realer Personen, Orte oder Ereignisse (Deepfakes) müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden.
  • KI-geschriebene Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, außer ein Mensch prüft sie redaktionell und übernimmt die Verantwortung.

Was NICHT kennzeichnungspflichtig ist

Ein normales, mit KI erstelltes Marketing-Bild ohne reale Personen löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Auch KI-unterstützte Texte, die du selbst prüfst und verantwortest, brauchen keinen Stempel. Die Pflicht zielt auf Täuschung, nicht auf Werkzeuge.

Was bei Verstößen droht

Die Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes vor, wobei für kleinere Unternehmen der jeweils niedrigere Betrag gilt. Wichtiger als die Maximalzahl: Ab dem Stichtag kann jeder Mitbewerber und jede Behörde auf einen nicht gekennzeichneten Chatbot zeigen.

Was ein Betrieb jetzt konkret tun sollte

  • Bestandsaufnahme: Wo arbeitet KI in deinem Auftritt? Chatbot, generierte Bilder, Text-Automatik?
  • Kennzeichnung umsetzen: Chatbot-Hinweis im Gespräch, Offenlegung bei betroffenen Inhalten.
  • Dokumentieren: Was geprüft und entschieden wurde, gehört in deine Unterlagen.
  • Team fit machen: Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt schon seit Februar 2025, eine dokumentierte Schulung ist der übliche Weg, sie zu erfüllen.

Häufige Fragen

Betrifft mich das ohne Chatbot?

Wenn du weder Chatbot noch täuschend echte KI-Inhalte einsetzt, trifft dich Artikel 50 kaum. Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt aber für jeden Betrieb, der KI-Werkzeuge nutzt, auch intern.

Gibt es ein amtliches KI-Zertifikat für Schulungen?

Nein. Artikel 4 verlangt keine Zertifikate, sondern angemessene Kompetenz. Eine dokumentierte Schulung mit Teilnahmebestätigung ist der praktikable Nachweisweg. Vorsicht bei Anbietern, die mit amtlichen Zertifikaten werben.

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Die Offenlegungspflicht zielt auf täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse. Ein illustratives Marketing-Bild ohne Realitätsbezug ist nicht betroffen.

Was passiert vor dem 2. August 2026?

Die Verbote und die Kompetenzpflicht gelten bereits. Die Kennzeichnungspflichten werden ab dem Stichtag durchsetzbar. Wer den Chatbot jetzt umstellt, hat den Termin ohne Stress hinter sich.

Dieser Ratgeber erklärt den Rechtsrahmen aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie dein Betrieb konkret betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Rechtsberatung. Stand der Angaben: Juli 2026.

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